WIBOR-BASIERTE KREDITE – WIRD DAS URTEIL DES EuGH DIE MÖGLICHKEIT ERÖFFNEN, WIBOR-BASIERTE KREDITVERTRÄGE ANZUFECHTEN?

Für den 12. Februar 2026 ist vor dem EuGH eine Verhandlung angesetzt, in der ein Urteil darüber gefällt werden soll, ob Banken verpflichtet sind, Kreditnehmer angemessen über den WIBOR-Index und dessen Auswirkungen auf den Zinssatz und die Höhe der Kreditraten zu informieren. Für Millionen von Kreditnehmern ist es wichtig, dass das Urteil die Frage beantwortet, ob unangemessene Bestimmungen in Kreditverträgen in diesem Bereich zur Ungültigkeit des Vertrags oder zur Streichung des gesamten Zinssatzes führen können.

Eine gewisse Vorankündigung der Entscheidung in dieser Angelegenheit war die jüngste Stellungnahme des Generalanwalts des EuGH zu den Vorabentscheidungsfragen, in der insbesondere darauf hingewiesen wurde, dass die nationalen Gerichte das Recht haben, zu beurteilen, ob die WIBOR-Bestimmungen missbräuchlich sind. Gleichzeitig darf das Gericht gemäß der Stellungnahme weder den WIBOR-Index selbst noch die Art und Weise seiner Festlegung in Frage stellen, da dieser reguliert ist. Darüber hinaus hat der Generalanwalt die Informationspflicht der Bank in Bezug auf vollständige, klare und verständliche Informationen über das Risiko eines variablen Zinssatzes und die Folgen des Index festgelegt. 

Die Stellungnahme stärkt die Position der Kreditnehmer und gibt Hoffnung, dass das Urteil des EuGH eine Grundlage für die Anfechtung von Verträgen und die Forderung nach einer Senkung der Raten bieten wird.