NEUE RECHTE DES KÄUFERS EINER WOHNUNG VOM BAUTRÄGER
Der Kunde eines Bauträgers kann vom Kauf einer Wohnung zurücktreten, wenn er feststellt, dass die Wohnung wesentliche Mängel aufweist.
Gemäß den Bestimmungen des Art. 11 des Gesetzes vom 20. Mai 2021 über den Schutz der Rechte von Käufern von Wohnungen oder Einfamilienhäusern und den Bauträger-Garantiefonds (neues Bauträgergesetz), das größtenteils am 1. Juli 2022 in Kraft treten wird, ist der Bauträger verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls die anerkannten Mängel der Wohnung zu beseitigen. Wenn der Bauträger trotz gebührender Sorgfalt die Mängel nicht innerhalb der Frist und innerhalb der nächsten angegebenen Frist beseitigt, kann der Käufer die Mängel auf Kosten des Bauträgers beseitigen. Wird hingegen ein wesentlicher Mangel vom Bauträger im Protokoll anerkannt, kann der Käufer nach erfolglosem Ablauf der Frist zur Beseitigung des wesentlichen Mangels vom Vertrag zurücktreten.