VORÜBERGEHENDER VORMUND FÜR EIN UKRAINISCHES KIND GEMÄSS DEM SPEZIALGESETZ

Gemäß dem Gesetz vom 12. März 2022 über die Hilfe für Bürger der Ukraine im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt auf dem Gebiet dieses Staates wird ein vorübergehender Vormund für ein ukrainisches Kind bestellt, das auf der Flucht vor dem Krieg die polnische Grenze überschreitet und das gemäß anderen Bestimmungen dieses Entwurfs 18 Monate lang in Polen bleiben darf. Ein solcher Vormund hat die Aufsicht über das Kind und sein Vermögen und ist auch befugt, es zu vertreten.

Der vorläufige Vormund sollte in allen wichtigen Angelegenheiten, die die Person oder das Vermögen des Minderjährigen betreffen, die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts einholen.

Der vorläufige Vormund wird vom für den Aufenthaltsort des Minderjährigen zuständigen Vormundschaftsgericht vor allem aus dem Kreis der Verwandten, Verschwägerten oder anderen Personen bestellt, die eine ordnungsgemäße Erfüllung der Vormundschaftspflichten gewährleisten.

Über die Bestellung eines vorläufigen Vormunds entscheidet das Gericht in einem nichtstreitigen Verfahren nach Durchführung einer Verhandlung. Das Gericht hört den Kandidaten für die vorläufige Vormundschaft und die Person, die tatsächlich die Aufsicht über den Minderjährigen ausübt, an und hört den Minderjährigen an, wenn seine geistige Entwicklung, sein Gesundheitszustand und sein Reifegrad dies zulassen, wobei es so weit wie möglich seinen vernünftigen Wünschen Rechnung trägt. Das Gericht entscheidet unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen nach Eingang des Antrags beim Gericht oder nach Erhalt der Information über die Notwendigkeit der Bestellung eines vorläufigen Vormunds.

In einem Verfahren zur Bestellung eines vorläufigen Vormunds werden keine Gebühren erhoben, und die Kosten werden vom Staat getragen.