Um den Beschenkten von der Erbschafts- und Schenkungssteuer zu befreien, müssen bestimmte Formalitäten erfüllt werden.
Gemäß der neuesten Rechtsprechung des Obersten Verwaltungsgerichts (III FSK 516/21) ersetzt die Erklärung des Schenkers, dass er jemandem eine Schenkung gemacht hat, nicht die formelle Anmeldung des Beschenkten, der die vollständige Steuerbefreiung in Anspruch nehmen möchte. Das bedeutet, dass der Beschenkte, um seinen Anspruch auf Steuerbefreiung für die Spende zu wahren, die erforderlichen Formalitäten einhalten muss (Einreichung des entsprechenden Formulars SD- Z2 ZGŁOSZENIE O NABYCIU WŁASNOŚCI RZECZY LUB PRAW MAJĄTKOWYCH [Meldung über den Erwerb von Eigentum an Sachen oder Vermögensrechten]) innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von 6 Monaten ab dem Tag des Erwerbs. Die Abgabe einer einfachen Wissensbescheinigung reicht nicht aus.