Wann sind die Mittel auf einem Bankkonto pfändungsfrei?

Gemäß Artikel 54 des Bankengesetzes genießen Konten natürlicher Personen das sogenannte „Privileg der Pfändungsfreiheit”. Das bedeutet, dass Geldmittel auf Sparkonten, Sparkonten mit Girokonto und Festgeldkonten einer Person bis zur Höhe des sogenannten Freibetrags, dessen Höhe dem dreifachen durchschnittlichen Monatsgehalt im Unternehmenssektor entspricht, ohne Gewinnausschüttungen, der vom Präsidenten des Hauptamtes für Statistik für den Zeitraum unmittelbar vor dem Tag der Ausstellung des Vollstreckungstitels bekannt gegeben wird. Der Freibetrag stellt einen einmaligen Schutz dar und steht unabhängig von der Anzahl der Mitinhaber des gepfändeten Kontos in gleicher Höhe zu. Es ist zu betonen, dass das Privileg des Freibetrags nicht für Konten gilt, die für geschäftliche Zwecke geführt werden.